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Bestätigung nach Durchführung: Ablauf und Fristen für Fachbetriebe

Redaktion Heatdesk · Herausgeber: Markus Kienzl, 0x0 Marketing GmbH · Stand: Oktober 2026 · So arbeiten wir

Dieser Ratgeber ist für SHK-Betriebe, die Heizungen mit KfW-Förderung einbauen. Bist du Hausbesitzer, findest du alles zum Antrag direkt bei der KfW.

Die BnD kurz erklärt

Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ist der Abschluss der KfW-Heizungsförderung nach Merkblatt 458. Damit bestätigst du, dass die beantragte Maßnahme fachgerecht ausgeführt ist. Ohne BnD zahlt die KfW den Zuschuss nicht aus.

Ausstellen darf sie ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste oder das Fachunternehmen, das die Heizung eingebaut hat. Hast du die BzA ausgestellt, liegt die BnD meist auch bei dir.

Der Ablauf von der BzA bis zur Auszahlung

Am Anfang steht die Bestätigung zum Antrag (BzA). Danach schließt dein Kunde mit dir den Vertrag. Er muss eine Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft: aufschiebend oder auflösend. Dann stellt der Kunde den Antrag im Portal „Meine KfW“.

Erst nach der Zusage baust du ein. Ist die Anlage fertig, stellst du die BnD aus. Der Kunde reicht sie mit seinen Rechnungen ein und beantragt die Auszahlung.

Diese Angaben stehen in der BnD

Mit der BnD bestätigst du die förderfähigen Gesamtkosten und die Umsetzung nach Merkblatt. Du trägst die Daten der Anlage ein, die du eingebaut hast. Über die BzA-ID übernimmst du viele Felder aus der BzA. Zum Anmelden nutzt du deinen Zugang aus dem Fachunternehmer-Portal der dena. Für Produkt 458 arbeitest du seit dem 25.09.2026 im neuen Expertenportal der KfW.

Zum Schluss bekommt die BnD eine eigene BnD-ID. Laut KfW hat sie 15 Stellen und gilt zwölf Monate. Diese Nummer gibst du deinem Kunden. Er gibt sie in „Meine KfW“ ein, sobald er die Nachweise einreicht.

Arbeite dabei sorgfältig. Die KfW stuft die Angaben im Verfahren als subventionserheblich nach § 264 StGB ein. Falsche Angaben können laut Merkblatt strafbar sein, schon bei Leichtfertigkeit.

Wenn die Ausführung von der BzA abweicht

Auf der Baustelle ändert sich manchmal etwas. Die BnD erfasst laut KfW die Daten des umgesetzten Vorhabens. Diese Daten dürfen von der BzA abweichen. Verlangen die Änderungen eine neue BzA, erstellst du sie aus der BnD heraus. Danach kehrst du zur BnD zurück und schließt sie ab.

Bei Mehrkosten gibt es eine Grenze. Die KfW stockt den Zuschuss nicht über den beantragten Umfang auf. Sag das deinem Kunden, bevor du teurere Technik einbaust.

Unterlagen, die dein Kunde zusätzlich einreicht

Die BnD allein reicht nicht. Dein Kunde identifiziert sich in „Meine KfW“ und lädt dort seine Nachweise hoch. Dazu gehören die Schlussrechnungen für Kauf und Einbau der Heizung. Jede Rechnung nennt laut KfW den Namen aus der Zusage, die Adresse des Objekts, Nummer, Datum und Betrag. Teilrechnungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und Quittungen nimmt die KfW nicht an.

Das Merkblatt verlangt außerdem Rechnungen nach § 14 UStG, auf Deutsch und in Euro. Auch die förderfähigen Gesamtkosten stehen darin. Schreib deine Schlussrechnung deshalb gleich passend. Dann muss dein Kunde nicht nachfragen.

Dazu kommt die Steuer-Identifikationsnummer deines Kunden. Für einen Bonus braucht er weitere Papiere, etwa Meldebescheinigung und Grundbuchauszug. Die besorgt er selbst. Fordert die KfW den Nachweis zum hydraulischen Abgleich an, lieferst du das VdZ-Formular.

Die Rolle des Energieeffizienz-Experten

Statt dir kann ein Energieeffizienz-Experte BzA und BnD erstellen. Er muss in der Expertenliste des Bundes stehen, in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“. Bindet dein Kunde einen Experten ein, lieferst du ihm deine Daten zu. Seine Rechnung reicht der Kunde neben deiner bei der KfW ein.

Zehn Jahre nach der Zusage bewahrt dein Kunde die Unterlagen auf. Dazu zählen laut Merkblatt Berechnungen, Pläne und Messprotokolle sowie Belege zu den Leistungen von Experte und Fachbetrieb. Die KfW behält sich Prüfungen und Kontrollen vor Ort vor. Halte deine Kopien deshalb griffbereit.

Fristen, die dein Kunde kennen muss

Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage abgeschlossen sein. Die Nachweise reicht der Kunde spätestens sechs Monate nach Abschluss ein. Als Abschluss gilt das Datum der letzten Rechnung.

Verpasst der Kunde diese Frist, verfällt der Zuschuss. Schick die BnD deshalb zeitnah nach der Schlussrechnung. Ein kurzer Hinweis auf die Frist im Anschreiben hilft deinem Kunden.

Drei Beispiele aus dem Betrieb

Bei Familie Brandt läuft die Wärmepumpe seit Anfang März. Die Schlussrechnung schreibst du am 10. März. Ab diesem Tag läuft die Frist von sechs Monaten für die Nachweise. Du schickst die BnD in derselben Woche.

Bei Frau Lehmann kommt nach der Schlussrechnung noch eine Rechnung für einen Heizkörpertausch. Damit verschiebt sich das Datum der letzten Rechnung und der Beginn der Frist. Stell die BnD erst nach dieser Rechnung aus.

Bei Herrn Vogt hat ein Energieeffizienz-Experte die BzA erstellt. Er übernimmt auch die BnD. Dein Betrieb baut die neue Heizung ein. Nach der Inbetriebnahme schickst du dem Experten Schlussrechnung, Herstellerunterlagen und Messprotokolle. Herr Vogt lädt danach beide Rechnungen in „Meine KfW“ hoch: deine und die des Experten.

Unterlagen sauber ablegen

Für die BnD brauchst du Angaben aus BzA, Angebot und Rechnung. Lege alles pro Auftrag an einer Stelle ab, mit dem Datum der letzten Rechnung. Heatdesk soll dir zeigen, bei welchen Aufträgen die BnD noch fehlt.

Häufige Fragen

Wer stellt die Bestätigung nach Durchführung aus?

Ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste oder das Fachunternehmen, das die Maßnahme ausgeführt hat.

Wann muss die BnD bei der KfW sein?

Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens. Maßgeblich ist das Datum der letzten Rechnung.

Wie lange hat mein Kunde für den Einbau Zeit?

36 Monate ab der Förderzusage.

Gibt es eine Vorlage für die BnD?

Die KfW gibt Inhalt und Verfahren vor. Nutze dieses Verfahren und keine eigene Vorlage.

Was mache ich, wenn die eingebaute Anlage von der BzA abweicht?

Die BnD erfasst die Daten des umgesetzten Vorhabens. Verlangen die Änderungen eine neue BzA, erstellst du sie aus der BnD heraus. Einen höheren Zuschuss als beantragt zahlt die KfW nicht.

Quellen

  • KfW-Merkblatt 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen“, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026, Abschnitte „In 6 Schritten zum Zuschuss“, „Einbindung einer Expertin beziehungsweise eines Experten“, „Bewilligungszeitraum“, Rechnungsanforderungen, „Auskunftspflichten“ und „Subventionserheblichkeit“
  • KfW-Partnerportal, „Bestätigung nach Durchführung (Multiplikatoren)“, https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Multiplikatoren/Online-Best%C3%A4tigung-erstellen/Best%C3%A4tigung-nach-Durchf%C3%BChrung/index.jsp, abgerufen 21.10.2026
  • KfW-Partnerportal, „Vorhaben prüfen und bestätigen“ für Handwerksbetriebe (dena-Registrierung), https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Handwerksbetriebe/BEG-Einzelma%C3%9Fnahmen-Heizung/index.jsp, abgerufen 21.10.2026
  • KfW, „Checkliste Nachweiseinreichung 458“, https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/Nachweiseinreichung/Checkliste-Nachweiseinreichung-458-EFH-WEG.html, abgerufen 21.10.2026
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